HEL Hüpfburgverleih

Lisa Porter

Fasanenstr. 10

45899 Gelsenkirchen


E-Mail: hel-huepfburgverleih@web.de

Telefon: 01776494329

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Für alle Rechtsgeschäfte von HEL Hüpfburgverleih (Lisa Porter), insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das HEL Hüpfburgverleih ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
  2. Der Veranstaltungsvertrag (Mietvertrag) wird von HEL Hüpgburgverleih entweder per E-Mail an den Kunden geschickt oder bei der Übergabe an den Kunden übergeben und dann vom Kunden unterschrieben.
  3. Bei Selbstabholung von Eventmodulen ist der volle Mietpreis sofort fällig, zzgl. erhebt HEL Hüpfburgverleih eine vom Kunden hinterlegte Bar-Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Fall mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält HEL Hüpfburgverleih diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
  4. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung, die er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrages. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt (kein Schotter oder Sand), mit direkter Zufahrt für einen PKW mit Anhänger. Soweit eine Sondergenehmigung eingeholt werden muss, obliegt dies dem Kunden.
  5. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.
  6. Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln erforderlich sein. Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird mindestens ein Stromanschluss (230 Volt) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und die kosten für verbrauchten Strom trägt der Kunde.
  7. Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren. Bei Lieferung durch HEL Hüpfburgverleih gilt: Auf- und Abbauzeit sind vorher zu vereinbaren.
  8. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass alle Auf- /Abbauanweisungen speziell das Sichern der Eventmodule gegen Wind umgesetzt werden, dass diese ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung von HEL Hüpfburgverleih (Lisa Porter) ist ausgeschlossen.
  9. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.
  10. HEL Hüpfburgverleih (Lisa Porter) übernimmt während der Vetragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen PErsonen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte.
  11. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung an HEL Hüpfburgverleih zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.
  12. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
  13. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung- auch durch von ihm Beauftragte - trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.
  14. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Gerät und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden, unabhängig von der Verursachung dieser, soweit sie nicht HEL Hüpfburgverleih trifft. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
  15. Der Kunde hat sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, schriftlich anzuzeigen.


II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen erfolgen bei Übergabe des angemieteten Gerätes, soweit nicht anders vereinbart.
  2. Bei wetterbedigtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das verinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Kunde trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung.


III. Haftung - Schadensersatzansprüche

  1. Beim Aufbau der Geräte sind die Aufbauhinweise zu beachten. Diese werden dem Kunden bei Selbstabholung zusammen mit den Geräten übergeben oder mündlich mitgeteilt. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung der Aufbauhinweise entstehen, übernimmt HEL Hüpfburgverleih nicht. Dies gilt nicht, soweit HEL Hüpfburgverleih den Aufbau der Geräte übernimmt und diesen durchführt.
  2. Im Übrigen haftet HEL Hüpfburgverleih wie folgt:

2.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Haftung zwingend vorgeschrieben ist, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

2.2 Soweit dem Kunden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche zustehen, verjähren diese binnen 12 Monate nach Auftragsende. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von HEL Hüpfburgverleih und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


IV. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verbindlichkeit

  1. Gerichtsstand ist ausschließlich, wenn der Kunde Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz in Gelsenkirchen von HEL Hüpfburgverleih. HEL Hüpfburgverleih ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Für die Rechtsbeziehungen im Zuammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine PArtei darstellen würde.